Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in NRW & Dienst-Rad
Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in NRW wurde beschlossen. Das betrifft alle Landesbeamte, wie Lehrer*innen, Polizist*innen, Finanzbeamte und weitere. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Anpassung ihrer Bezüge entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung. Die Tarifeinigung von 2023 sieht vor, zum 1. November 2024 die monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro zu erhöhen, die Zulagen um 4,76% zu erhöhen sowie die monatlichen Ausbildungsentgelte um 100 Euro anzuheben. Zum 1. Februar 2025 werden die Tabellenentgelte nochmal um 5,5% und die monatlichen Ausbildungsentgelte um 50 Euro erhöht. Ebenso ist eine Harmonisierung der Familienzuschläge vorgesehen.
Damit einhergehend wurde ein Änderungsantrag von CDU und GRÜNEN beschlossen, der es Beamt*innen und Tarifbeschäftigten des Landes ermöglicht Dienst-Fahrräder zu leasen. Die 500.000 Beschäftigten des Landes haben so auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, über eine monatliche Rate per Gehaltsumwandlung ein Fahrrad oder E-Bike mit attraktiven Konditionen zu finanzieren.
Straßenplanung
Außerdem durfte ich zu einem FDP-Antrag zur Straßenplanung in NRW reden. Der Antrag konzentriert sich auf den Neu- und Ausbau von Straßen und ignorierte die Bereiche Erhalt und Ersatzneubauten völlig. Natürlich plant NRW weiter einzelne Neu- und Ausbauprojekte an Bundes- und Landesstraßen durch. Jedoch hat der Erhalt Priorität. Für die Sanierung des Landesstraßen-Bestandsnetzes, insbesondere der Brücken, steht im Haushaltsplanentwurf 2025 eine Rekordsumme von 230 Mio. Euro bereit. Im Verkehrsausschuss wird nun über den Antrag beraten.
UN-Standort Bonn
Bonn ist Deutschlands wichtigster UN-Standort und hat sich zu einem Zentrum für internationale Zusammenarbeit entwickelt. Im Plenum wurde ein Antrag beschlossen, der die Stärkung des Standorts Bonn und der Region als Kompetenzzentrum für internationale Politik, Innovation und globale Nachhaltigkeitsstrategien vorsieht. Dazu gehört unter anderem die weitere Begleitung der Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz.
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Überall wo Kinder und Jugendliche in einem Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis zu Erwachsenen stehen, besteht die Gefahr der sexualisierten Gewalt. Deshalb ist es wichtig die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, Schutzkonzepte gemeinsam mit den Kindern zu erarbeiten und im Fall eines Übergriffs diesen konsequent aufzuarbeiten. Nun wird eine Landeskommission eingerichtet, die bis Ende 2025 Standards für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Des Weiteren sollen gemeinsam mit der Kinderschutzkommission Vorschläge für Dunkelfeldstudien entwickelt werden.
Asylleistungen
Im April dieses Jahres wurden im Bund die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form einer Bezahlkarte erbracht werden können. Den Nutzen der Karte kann man durchaus kritisch sehen. In NRW müssen die Kommunen entscheiden, ob sie Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Geldleistungen, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Bezahlkarten gewähren. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.