Für faire Ausnahmen von der LKW-Maut

Ab dem 1. Juli gilt die LKW-Maut auch für Lastwagen ab 3,5 Tonnen. Das ist gut. Nicht gut ist, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing keine Ausnahmen für handwerksähnliche Berufe vorsieht, wie EU und Bundestag es wollen. Das geht zum Beispiel zu Lasten des Garten- und Landschaftsbaus. Darüber haben wir im Landtag gestern diskutiert. Wir in NRW erwarten vom Bundesverkehrsminister, dass er hier nachbessert.