Kreis bestätigt: Haushaltslage der Stadt Sankt Augustin ist ernst

Wie berichtet hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 7. März den Haushaltsplan der Stadt Sankt Augustin für das laufende Jahr 2024 beschlossen.

Zur Einbringung des Entwurfs hatte Bürgermeister Dr. Leitterstorf (CDU) stolz verkündet, der Haushalt komme ohne ein Haushaltssicherungskonzept und ohne Steuererhöhungen aus. Der geplante exorbitante Anstieg der Verschuldung von 153 Mio. Euro in 2023 auf 276 Mio. Euro in 2027 spielte dabei nur eine geringe Rolle.

Nur durch Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht durch das Land NRW, wonach Fehlbeträge in Folgejahre übertragen werden können, konnte der Haushalt genehmigungsfähig aufgestellt werden und der Gang in die sogenannte „Haushaltssicherung“ (mit strengen Einsparvorgaben) vermieden werden.

Die Ratsmehrheit aus SPD, GRÜNEN und FDP konnte einige Akzente setzen. Sie stimmte dem Haushaltsplan 2024 insgesamt jedoch nur zu, weil in Verbindung damit – teilweise gegen Widerstand von Bürgermeister und CDU – einige Arbeitsaufträge an den Bürgermeister erteilt wurden, um strukturelle Einsparungen oder mehr Effizienz bei der Aufgabenerledigung zu erreichen.

Dass diese Beschlüsse der Ratsmehrheit richtig sind, bestätigte nun die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises, welche den städtischen Haushalt 2024 genehmigen musste. Diese Genehmigung der Kommunalaufsicht stellt deutlich heraus, wie ernst die finanzielle Lage der Stadt Sankt Augustin ist. Die Kommunalaufsicht schreibt:

Bereits mit dem Haushalt 2025 wären aber in der mittelfristigen Finanzplanung nicht nur der Fehlbetrag 2024 in 2027, sondern zusätzlich das Defizit 2025 spätestens in 2028 auszugleichen. Ausgehend von Fehlbeträgen in geplanter Höhe und dem fortgesetzten Vortrag um jeweils drei Jahre würde sich an die Verringerung um 19,6 % in 2027 eine weitere Reduzierung der allgemeinen Rücklage um 25,3 % in 2028 anschließen und damit eine erneute HSK-Pflicht nach § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW entstehen. (…)

Eine perspektivische Ausrichtung auf das Erreichen eines Haushaltsausgleichs bzw. auf ein Abwenden des fortschreitenden Eigenkapitalverzehrs ist der vorgelegten Haushaltsplanung nicht zu entnehmen. Eine anhaltende Haushaltsführung unter Beibehaltung von Handlungsspielräumen kann aber nur gelingen, wenn eine durchgreifende Stabilisierung der Haushaltslage erreicht wird; dies gilt unabhängig vom Entstehen einer HSK-Pflicht.

Im Hinblick auf die hohen Fehlbedarfe der verabschiedeten Haushaltsplanung und die damit zu erwartende erhebliche Schwächung des Eigenkapitals sind ein konsequenter Konsolidierungskurs und eine strenge Haushaltsdisziplin unumgänglich, geeignet wäre hierbei durchaus eine Orientierung an den Konsolidierungsgrundsätzen eines HSK.“

„Sankt Augustin investiert dort, wo es richtig ist, auf dem Weg zu einer ökologisch nachhaltigen, sozialen und modernen Stadt. Aber Sparen und mehr Effizienz müssen in bestimmten Bereichen möglich sein. Der Kurs der Ratsmehrheit aus SPD, GRÜNEN und FDP für strukturelle Änderungen ist richtig. Es ist nun die Aufgabe des Bürgermeisters, unsere Arbeitsaufträge für mehr Effizienz abzuarbeiten und einen Haushaltsplan 2025 vorzulegen, der für die Stadt eine finanziell nachhaltige Perspektive zeigt. Daran werden wir ihn messen.“

GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender Martin Metz