Sankt Augustin wird klimaneutral – Ratsmehrheit beschließt konkrete Ziele bis 2025 und 2030

In seiner Sitzung am 01.07.2021 hat der Stadtrat Sankt Augustin auf Antrag von GRÜNEN, SPD und FDP einstimmig Ziele zur Klimaneutralität beschlossen. Danach strebt die Stadt nun an, alle in ihrem Einflussbereich liegenden Maßnahmen zu ergreifen, um in Sankt Augustin Klimaneutralität bis 2035 möglich zu machen. Als Zwischenziele werden eine klimaneutrale Kernverwaltung bis 2025 und eine klimaneutrale Gesamtverwaltung bis 2030 angestrebt. Klimaneutralität heißt, dass der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen bilanziell ausgeglichen sein soll. Bausteine dafür sind Energieeinsparung, mehr erneuerbare Energien und, falls nicht anders möglich, Kompensationsleistungen.

Um die Ziele zu erreichen, soll das städtische Klimaschutzkonzept aus 2018 aktualisiert werden. Dafür hatte die Kooperation aus SPD, GRÜNEN und FDP bereits im Nachtragshaushalt 2021 zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Wir freuen uns, dass unsere Initiative mit einem einstimmige Ratsbeschluss Erfolg hat. Sankt Augustin formuliert erstmals ein klares Ziel und Zwischenziele bis zur Klimaneutralität 2035. Die Zwischenziele sind wichtig, damit der Handlungsdruck jetzt erhöht wird. Es gibt in Sankt Augustin gute Ansätze für den Klimaschutz, aber die müssen noch verstärkt werden. Mit der Überarbeitung des Klimaschutzkonzepts garantieren wir ein planvolles Vorgehen, das die Handlungsfelder sorgfältig identifiziert und die notwendigen Maßnahmen jetzt zielgerichtet und effizient angeht.

Fraktionsvorsitzende Stefanie Jung (FDP), Marc Knülle (SPD) und Martin Metz (GRÜNE)

Ratsbeschluss vom 01.07.2021

  1. Die Stadt Sankt Augustin setzt sich das Ziel, alle in ihrem Einflussbereich liegenden Maßnahmen zu ergreifen, um in Sankt Augustin Klimaneutralität bis 2035 möglich zu machen. Für den öffentlichen Bereich werden folgende Ziele angestrebt:
  • 2025: Klimaneutrale Kernverwaltung
  • 2030: Klimaneutrale Gesamtverwaltung inklusive städtischer Mehrheitsbeteiligungen

Das Klimaleitbild der Stadt Sankt Augustin wird mit diesem Beschluss um diese Zielsetzungen ergänzt.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das vorhandene Integrierte Klimaschutzkonzept zu aktualisieren und zu einem Fahrplan (Maßnahmen und Zeitziele!) zur Erreichung der Klimaneutralitäts-Ziele weiterzuentwickeln. Der Prozess ist noch im Jahr 2021 zu starten. Die städtischen Gesellschaften Stadtwerke, WVG, WFG sind in diesen Prozess einzubeziehen. Bestandteil des Fahrplans ist ein jährliches Monitoring mit Berichterstattung in den politischen Gremien.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Zielsetzungen der Klimaneutralität bereits im Aufstellungsprozess für den Doppelhaushalt 2022/2023 zu berücksichtigen und die Implementierung in einem gesonderten Haushaltskapitel zu behandeln.

4. Die Vertreter*innen der Stadt in den Gremien von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden beauftragt, auf die Zielsetzung der Klimaneutralität in der jeweiligen Gesellschaft hinzuwirken.

5. Die Verwaltung wird ferner beauftragt umgehend einen Prozess zur Beteiligung der Bürger*innen zu erarbeiten und nach Beratung in den städtischen Gremien zu starten. Z. B. könnten zufällig ausgewählte Bürger*innen Zukunftsbilder einer klimaneutralen Stadt entwickeln. Gemeinsam mit Vertreter*innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und unterstützt von Expert*innen. Nach und nach entsteht ein Fahrplan für Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Unternehmen. Die Stadt Bonn dient beispielgebend (Bonn for Future).