Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz

Vor 30 Jahren wurde im Bundestag das „Berlin/Bonn-Gesetz“ verabschiedet. Darin wird die Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn geregelt. Konkret geht es um die Ansiedlung von Bundesministerien in Berlin und Bonn und den Ausgleich für Bonn, durch Verlagerung von Einrichtungen des Bundes.

Über die heute veröffentlichen Eckpunkte der Zusatzvereinbarung denke ich:

„Die Eckpunkte enthalten gute Ansätze, um die Region Bonn/Rhein-Sieg mit verschiedenen Maßnahmen des Bundes zu stärken. Besonders hervorzuheben ist die weitere Profilierung der Region als Standort internationaler Organisationen, für Cyber-Sicherheit und Resilienz.

Nicht in allen Eckpunkten wird deutlich, inwiefern der Bund über bestehende Aktivitäten deutlich hinausgeht. Das folgt allerdings den politischen Rahmenbedingungen, die den Verhandlungen frühzeitig bestimmte Grenzen gesetzt haben.

Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz, mit dem nun ein Ergebnis für die Region erzielt werden konnte.

Aus den Eckpunkten wird die finale Zusatzvereinbarung entwickelt. Von dieser Konkretisierung und der anschließenden Realisierung hängt ab, ob ein großer tatsächlicher Mehrwert für die Region entsteht. Dabei müssen alle Beteiligten weiterhin die gesamte Region inklusive der Landkreise im Blick haben.“