Planfeststellung für Baumaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn – Perspektive für Lärmminderungsplan

Das NRW-Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde hat dem vom Flughafen Köln/Bonn im Jahr 2016 beantragten Planfeststellungsantrag für den Bau von Abstellflächen und weiteren Gebäuden stattgegeben.

Ich danke ausdrücklich Verkehrsminister Oliver Krischer dafür, dass er das gut sieben Jahre dauernde Verfahren jetzt abgeschlossen hat. Für den Flughafen Köln/Bonn mit seinem Flugverkehr tags und nachts war noch nie eine Planfeststellung mit Untersuchung von Umwelt- und Lärmauswirkungen durchgeführt worden. Es ist das Verdienst erfolgreich klagender Bürger, dass die Zeit des planungsrechtlichen Wildwest beendet wurde.

Es wird nun rechtlich sichergestellt, dass es durch die Baumaßnahmen nicht zu einem schleichenden Ausbau mit mehr Lärm kommt. Ich bedauere, dass es bundesrechtlich nicht möglich war, konkretere Vorgaben zur Regulierung des Flugverkehrs und damit mehr Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichem Fluglärm im Planfeststellungsbeschluss unmittelbar zu verankern. Es ist gut, dass die Genehmigung mit dem Auftrag an den Flughafen gekoppelt wird, eine Lärmminderungsplanung zu entwickeln, womit eine zentrale Forderung der Bürgerinitiativen aufgegriffen wird. Von einer Lärmminderungsplanung und konkreten Lärmschutzmaßnahmen vor allem in der Nacht hängen auch die weiteren Perspektiven für den Flughafen ab, denn die aktuelle Nachtflugregelung läuft 2030 aus. Der Flughafen Köln/Bonn als Wirtschaftsfaktor kann dauerhaft nur erfolgreich sein, wenn es einen besseren Ausgleich mit den legitimen Lärmschutzinteressen der Anwohnerinnen und Anwohner gibt.