Sankt Augustin hat eine gute Verkehrsanbindung. Das ist ein Vorteil, aber auch ein Nachteil: Autobahnen, Bahnstrecken, Flughafen: Das alles verursacht Lärm und schränkt die Lebensqualität ein. Für die GRÜNEN ist Lärmschutz ein wesentliches Ziel, denn Lärm ist erwiesenermaßen nicht nur lästig, sondern auch gesundheitsschädlich.
Die EU hat eine Richtlinie vorgegeben, wonach Kommunen sog. „Lärmaktionspläne“ aufstellen müssen. Das tut Sankt Augustin. Das Problem: Für viele Maßnahmen – z. B. den Bau einer Lärmschutzwand an einer Autobahn – ist die Stadt gar nicht verantwortlich und kann also nur empfehlen, aber gar nicht selber umsetzen. Und ein weiteres Problem: Durch die schwache Gesetzgebung des Bundes werden alle Lärmarten einzeln betrachtet. Das ist vor allem in Menden/Meindorf, Buisdorf und Birlinghoven eigentlich ein Witz: Hier gibt es Autobahn-, Schienen- und Fluglärm zusammen. Und es wäre irreführend, den Lärm mit rechnerischen Grenzwerten nur einzeln zu betrachten.
Jetzt ist die Frage: Erfüllt die Stadt die gesetzlichen Mindestanforderungen oder geht sie – angesichts der speziellen Situation vor Ort – darüber hinaus und thematisiert diesen „gehäuften Lärm“ in ihrem Lärmaktionsplan? Die GRÜNEN sind dafür, soweit möglich auf das Problem mehrerer Lärmquellen am gleichen Ort hinzuweisen und Maßnahmen zu empfehlen.
Das wird vor allem wichtig, wenn es um konkrete Vorhaben geht: Die A 59 soll ausgebaut werden, und die GRÜNEN setzen sich für besseren Lärmschutz ein. Die Siegstrecke soll als Güterzugumleitung für das Rheintal fungieren und die GRÜNEN befürchten, dass für Buisdorf kein Lärmschutz rausspringt, weil nicht in Buisdorf erweitert werden soll, sondern an anderen Stellen im Siegtal. Und am Flughafen Köln/Bonn, wo Bundesverkehrsminister Dobrindt ein Passagiernachtflugverbot gegen den Willen der rot-grünen Landesregierung vereitelte, steht ein Planfeststellungsverfahren an.
Hier wollen die GRÜNEN nun, dass die Stadt über den Lärmaktionsplan auf die Probleme mehrerer Lärmquellen hinweist. Wenn Planungsverfahren anlaufen, dann darf – wenn über Lärmschutzwände etc. diskutiert wird – eben nicht nur eine Lärmquelle betrachtet werden, sondern dann muss man die Gesamtlärmbelastung einbeziehen. Und dann könnte die Lärmaktionsplanung gar nicht mehr so schwach sein. Denn die Behörden müssen bei Planverfahren wie der Erweiterung einer Autobahn oder Schienenstrecke die Lärmaktionspläne der Städte berücksichtigen. So gibt es zumindest eine bessere Chance auf Lärmschutz.
Die GRÜNEN stellten für den letzten Planungsausschuss einen entsprechenden Antrag und die Stadtverwaltung sagte zu, den Lärmaktionsplan in diesem Sinne zu überarbeiten.
Lesen Sie hierzu den Antrag zur Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss.