So wird gewählt

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger wissen so genau, was und wie bei der Kommunalwahl eigentlich gewählt wird. Das ist verständlich, denn über kommunale Politik wird nicht so häufig in den Medien berichtet. Mit den folgenden Infos wollen wir GRÜNE versuchen, für Sie in möglichst objektiver Form darzulegen, was es mit der Kommunalwahl eigentlich so auf sich hat. Entscheiden Sie mit ihrer Stimme mit darüber, welchen Weg Stadt und Kreis in Zukunft einschlagen sollen!

Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Am 13.09.2020 wählen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen ihre Kommunalvertretungen und Verwaltungs-Chefs. In Sankt Augustin werden gewählt:

  • Sankt Augustin
    • Stadtrat („Stadt-Parlament“)
    • Bürgermeister*in
  • Rhein-Sieg-Kreis
    • Kreistag („Kreis-Parlament“)
    • Landrat/Landrätin

Das heißt: Man erhält 4 Stimmzettel und kann auf jedem ein Kreuz machen.

Wer kann wählen?

Wählen können in Sankt Augustin alle Bürgerinnen und Bürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erster Wohnsitz in Sankt Augustin,
  • am Wahltag (13.09.2020) mindestens 16 Jahre alt,
  • deutscher Staatsangehöriger oder Bürger eines EU-Mitgliedsstaates,
  • kein Vorliegen sonstiger Wahlausschlussgründe (z.B. durch Richterspruch)

Wie kann man seine Stimme abgeben?

  • Im Wahllokal: Der „klassische“ Weg ist der Gang zum Wahllokal am 13. September. Wo Ihr Wahllokal ist, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Diese sollten Sie übrigens zur Wahl mitnehmen. Jedoch auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte kann man im richtigen Wahllokal (!) wählen, aber nur mit Personalausweis oder Reisepass. Die Wahllokale haben am 13. September von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
  • Briefwahl: Sie können alternativ auch Briefwahl beantragen und „per Post“ wählen. Dazu müssen Sie beim Wahlbüro einen entsprechenden Antrag einreichen, am besten den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können dann von zu Hause aus wählen. Denken Sie daran, rechtzeitig die Briefwahl zu beantragen und den Umschlag mit den ausgefüllten Stimmzetteln rechtzeitig zurückzusenden! Es wird wohl auch ein Online-Verfahren mit QR-Code geben.
  • Briefwahl im Rathaus: Eine spezielle Möglichkeit ist die Briefwahl im Wahlbüro. Sie funktioniert im Prinzip wie die normale Briefwahl, nur direkt: Sie gehen während der Öffnungszeiten ins Wahlbüro im Rathaus, füllen dort direkt einen Antrag auf Briefwahl aus, erhalten dort direkt die Stimmzettel, kreuzen die Stimmzettel an und geben den Umschlag dort direkt ab. Das Wahlbüro ist ab dem 17.08.2020 geöffnet.

Mehr Informationen zum Wahlbüro und zur Briefwahl hier: www.sankt-augustin.de/wahlen

Was macht der Stadtrat Sankt Augustin?

In Sankt Augustin sitzen in der Regel 50 Personen im Stadtrat, die jeweils für fünf Jahre gewählt werden. Der Stadtrat beschließt über die grundsätzlichen politischen Leitlinien der Stadt, vor allem in Form des Haushaltes. Im Haushalt wird festgelegt, wie das städtische Geld verwendet werden soll. Weiter hat der Stadtrat eine Vielzahl von Aufgaben. Er befasst sich zudem weiter mit der Bebauungsplanung, der Verkehrsplanung, der Wirtschaftsförderung, Grundstücksverkäufen, Auftragsvergaben, den Zuschüssen an Vereine, den Sportstätten sowie der Form und der Ausstattung der Schulen oder Kindertagesstätten. Die Mitglieder des Sankt Augustiner Stadtrates sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Wie wird der Stadtrat gewählt?

Der Stadtrat hat 50 Sitze. In 25 Wahlbezirken kandidieren jeweils 25 Bewerber*innen der Parteien. Die Wahlbezirke werden an den Ortschaften orientiert zugeschnitten. Nur Birlinghoven hat lediglich einen Wahlbezirk. Die anderen Sankt Augustiner Stadtteile haben mehr, teilweise überschneiden sich auch bei Wahlbezirken die Grenzen der Stadtteile. Die Wahlbezirke sind teilweise noch in Stimmbezirke untergliedert. So setzt sich z.B. der Wahlbezirk 230 zusammen aus den Stimmbezirken 231 (Teil Niederpleis) und 232 (Teil Buisdorf). Welches Ihr Wahlbezirk bzw. welcher Stimmbezirk ist, können Sie der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen oder Sie schauen auf die Website der Stadt und in das dort bereitgestellte Straßenverzeichnis.

Sie als Wähler*in haben eine Stimme. Die Stimme ist, wenn man das Beispiel Bundestagswahl nimmt, Erst- und Zweitstimme zusammen. Das heißt, man kreuzt die/den Bewerber*in an und gibt damit sowohl die Stimme dafür, dass diese Person den Wahlkreis direkt im Stadtrat vertritt als auch dafür, dass die Partei stadtweit Sitze im Stadtrat bekommt.

Die- oder derjenige, die/der in einem der 25 Wahlkreise die meisten Stimmen erhält, kommt automatisch in den Rat („direkt gewählt“). Hat dann eine Partei keinen oder wenige Wahlkreise gewonnen, aber trotzdem genügend Stimmen bekommen, so sendet sie Menschen über die sog. „Reserveliste“ in den Rat. Diese Reserveliste wird von den Parteien aufgestellt und mit einer Reihenfolge versehen.

Beispiel: In den 25 Wahlkreisen holt die X-Partei 3 Direktmandate. Stadtweit hat sie aber 10 % bekommen, das heißt Anspruch auf 5 Sitze im Rat. Dann entsendet die X-Partei die drei Personen aus den Wahlkreisen und dazu die ersten beiden Personen auf der Reserveliste in den Rat.

Wie funktioniert die Wahl der Ortsvorsteher*innen?

Die Ortsvorsteher*innen sind häufig bekannt, aber direkt gewählt werden sie bei der Kommunalwahl nicht. Vielmehr bestimmt der Stadtrat die Ortsvorsteher*innen auf Grundlage des Wahlergebnisses in den Ortsteilen. Zum Beispiel: In Hangelar werden die Stimmen der Wahlbezirke (140, 160, 170, 180) zusammengezählt. Die jeweilige Partei mit den meisten Stimmen in dem jeweiligen Ortsteil hat in der Regel das Vorschlagsrecht für die/den Ortsvorsteher*in. Sie schlägt dann dem Rat die Wahl dieser Person vor.

Also: Ortsvorsteher*innen werden nicht direkt gewählt, aber ihre Stimme entscheidet auch darüber. Dies können Sie natürlich ebenfalls in Ihre Wahlentscheidung einbeziehen.

Was macht die/der Bürgermeister*in?

Die/der Bürgermeister*in ist nicht nur oberster Repräsentant der Stadt. Sie/er ist vor allem auch Chef der einige Hundert zählenden Stadtverwaltung und wird für fünf Jahre gewählt. Sie/er ist verantwortlich für die innere Organisation der Verwaltung, Vorbereitung und Umsetzung der Ratsbeschlüsse und laufende Geschäft der Verwaltung.

Wie wird die/der Bürgermeister*in gewählt?

Es gewinnt die Person, welche die absolute Mehrheit (mehr als 50 %) der Stimmen in der Stadt erhalten hat.

Was macht der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises?

Der Rhein-Sieg-Kreis ist rechtlich gesehen ein Zusammenschluss der 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der für diese bestimmte Aufgaben wahrnimmt. Der Kreistag ist ähnlich wie der Stadtrat das Parlament auf Kreisebene. Dem Kreistag gehören im Rhein-Sieg-Kreis in der Regel 70 Kreistagsmitglieder an, die für fünf Jahre gewählt werden. Der Kreistag beschließt zum Beispiel über die Landschaftsplanung, das Angebot des Öffentlichen Nahverkehrs, die regionale Wirtschaftsförderung, ergänzende Schulangebote wie den schulpsychologischen Dienst oder die Form und die Ausstattung von Förderschulen. Auch die Kreistagsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Wie wird der Kreistag gewählt?

Das Wahlsystem ist identisch zum Stadtrat, nur halt für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis. Im Kreistag sitzen 70 Abgeordnete und die Anzahl der Wahlbezirke ist 35.

In Sankt Augustin gibt es drei Kreis-Wahlbezirke:

  • KWBZ 31: Meindorf/Menden/teilw. Mülldorf (WBZ 010-070, 100)
  • KWBZ 32: Ort/Hangelar/Birlinghoven (WBZ 110-140, 160-180, 260)
  • KWBZ 33: teilw. Mülldorf/Niederpleis/Buisdorf (WBZ 080, 090, 190-250)

Sie als Wähler*in haben eine Stimme. Die Stimme ist, wenn man das Beispiel Bundestagswahl nimmt, Erst- und Zweitstimme zusammen. Das heißt, man kreuzt die/den Bewerber*in an und gibt damit sowohl die Stimme dafür, dass diese Person den Wahlkreis direkt im Kreistag vertritt als auch dafür, dass die Partei kreisweit Sitze im Kreistag bekommt.

Die- oder derjenige, die/der in einem der 35 Wahlkreise die meisten Stimmen erhält, kommt automatisch in den Kreistag („direkt gewählt“). Hat dann eine Partei keinen oder wenige Wahlkreise gewonnen, aber trotzdem genügend Stimmen bekommen, so sendet sie Menschen über die sog. „Reserveliste“ in den Kreistag. Diese Reserveliste wird von den Parteien aufgestellt und mit einer Reihenfolge versehen.

Was macht die Landrätin / der Landrat?

Die Landrätin / Der Landrat ist der Chef*in der Kreisverwaltung und der oberste Repräsentant*in des Kreises. Sie/er wird für fünf Jahre gewählt. Ihre/seine Aufgaben sind die Organisation der Verwaltung sowie Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen des Kreistages und auch laufende Geschäfte der Verwaltung. Dazu zählen zum Beispiel das Katasterwesen, das Straßenverkehrsamt oder die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Wie wird die Landrätin / der Landrat gewählt?

Es gewinnt die Person, welche die absolute Mehrheit (mehr als 50 %) der Stimmen im Rhein-Sieg-Kreis erhalten hat. Kandidieren mehr als zwei Kandidat*innen und erhält im ersten Wahlgang keine*r eine absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidat*innen statt.