Bei der Landtagswahl haben Sie zwei Stimmen:
Erststimme: Hiermit entscheiden Sie, welchen Direktkandidaten Sie direkt aus dem Wahlkreis vor Ort in den Landtag entsenden wollen. Es gewinnt der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen im Wahlkreis. Zum Wahlkreis 29 / Rhein-Sieg-Kreis V gehören folgende Städte: Lohmar, Siegburg, Sankt Augustin (ohne Menden).
Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Die Sitzverteilung im Landtag entspricht genau dem landesweiten Verhältnis der Zweitstimmen. Das heißt: Mit der Zweitstimme entscheiden Sie über die Mehrheitsverhältnisse im Landtag und damit auch die nächste Landesregierung. Wenn einer Partei nach Zweitstimmen mehr Sitze im Landtag zustimmen als für diese Partei direkt Abgeordnete in den Wahlkreisen gewählt wurden, werden die restlichen Plätze nach der sogenannten “Reserveliste” der Partei besetzt.
Alle Informationen zum Wahlverfahren auf der Website des Landes-Wahlleiters.
So können Sie Ihre Stimme abgeben:
Sie erhalten Mitte April eine Wahlbenachrichtigungskarte per Post nach Hause geschickt. In der finden Sie alle wichtigen Informationen. Hier ein Überblick, wie Sie Ihre Stimme abgeben können:
Im Wahllokal: Am Tag der Landtagswahl, dem 15. Mai, können Sie im Wahllokal in Ihrer Nachbarschaft in der Zeit von 8 bis 18 Uhr Ihre Stimme abgeben. Bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und sicherheitshalber Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wo Ihr Wahllokal ist, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Briefwahl: Füllen Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte das Formular aus und schicken Sie es an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Sie erhalten die Unterlagen zur Briefwahl dann per Post. Oder Sie können den Briefwahlantrag auch im Wahlbüro abgeben. Dann haben Sie sogar die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort vorzunehmen und Umschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel direkt wieder abzugeben. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Website Ihrer Stadt bzw. Gemeinde: