Roteinfärbung von Radverkehrsführungen

Rot eingefärbte Radwege leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und fördern aktiv den Radverkehr. Sie dienen in erster Linie der optischen Hervorhebung von Radverkehrsanlagen und schaffen dadurch klare Sichtbarkeit und Orientierung für alle Verkehrsteilnehmenden. An konfliktträchtigen Stellen – insbesondere Kreuzungen und Einmündungen – erhöhen rote Markierungen die Aufmerksamkeit der Autofahrenden deutlich. Kraftfahrzeugführende halten an rot markierten Radwegen häufiger Abstand, fahren vorsichtiger und respektieren den Raum für Radfahrende stärker. So tragen Roteinfärbungen effektiv dazu bei, Unfälle zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl von Radfahrerinnen und Radfahrern zu verbessern. Das hat auch eine Studie der Ruhr Universität Bochum ergeben.

Mit dem Erlass von Verkehrsminister Oliver Krischer vom 5. Juni 2025 zur Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen wird diese Maßnahme jetzt landesweit gestärkt. Der Erlass verpflichtet Straßen.NRW und empfiehlt den Kommunen, bei Neubauten, Sanierungen und Neumarkierungen Radverkehrsanlagen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen standardmäßig rot einzufärben – und zwar präventiv, also bevor es zu mehreren Unfällen kommt. Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet: Sicherheit soll nicht erst nach Unfällen geschaffen werden, sondern von Anfang an mitgedacht werden.

Grundlage für den Erlass ist der Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN „Lücken im Radwegenetz schließen“, welcher am 19. Februar 2025 im Landtag NRW beschlossen wurde.

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