Haushalt 2026
Im Mittelpunkt der Plenarwoche stand die Verabschiedung des Haushalts 2026. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen 112,3 Mrd. Euro. Schwerpunkte der Investitionen sind die Bereiche Bildung, Kinder, Kommunen und Sicherheit. In den größten Einzelposten, Bildung, fließen 43,5 Mrd. Euro. Des Weiteren erhalten die Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für 2026 16,84 Mrd. Euro.
Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur
In zweiter Lesung wurde das Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 verabschiedet. Ziel ist es, Defizite im Bereich der Infrastruktur abzubauen, die in der Zuständigkeit des Landes unter der Kommunen liegen. Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Sondervermögen des Bundes 21,1 Mrd. Euro. Davon stehen 60% (12,7 Mrd. Euro) den Kommunen und 40% (8,4 Mrd. Euro) dem Land für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung. Hiermit wird die Grundlage geschaffen, in den kommenden 12 Jahren Investitionen vor allem in den Bereichen Bildung und Betreuung, Verkehrsinfrastruktur, energetische Sanierung und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Digitalisierung, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, Sportförderung sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz zu investieren.
Wahlalter 16
Das Wahlalter für Landtagswahlen wurde auf 16 Jahre abgesenkt und wird somit bereits bei der Wahl 2027 umgesetzt. Das haben wir durch eine Änderung der Landesverfassung beschlossen. Dadurch wird die Zahl der Wahlberechtigten um 2,3% auf ca. 13.092.000 ansteigen. Um bei einer Landtagswahl, gewählt werden zu können, ist aber weiterhin Volljährigkeit vorausgesetzt. So werden junge Menschen stärker an demokratischen Entscheidungsprozessen beteiligt.
Windenergie
Zur Beteiligung von Bürger*innen und Gemeinden an der Windenergienutzung wurde 2023 das Bürgerenergiegesetz verabschiedet. Im Plenum wurde nun über eine Änderung diskutiert, die die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie weiter stärken, eine bessere Umsetzung in die Praxis und Möglichkeiten zum Bürokratieabbau ausschöpfen soll. Umgesetzt werden soll das unter anderem durch die Aufnahme einer ergänzenden Beteiligung für Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete und Vereinfachungen und Entbürokratisierung des Gesetzes. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.
Sperrung der Bonner Nordbrücke
Eine aktuelle Stunde befasste sich mit der angekündigten Sperrung der Bonner Nordbrücke an der A 565. Aufgrund von Ermüdungserscheinungen sollen Fahrzeuge über 7,5 t, wie LKW und Busse, die Brücke nicht mehr befahren dürfen. Durch die Ablastung sind massive Verkehrsprobleme zu erwarten. Daher ist es nun besonders wichtig, dass der Bund so schnell wie möglich einen Ersatzneubau realisiert, dies jedoch, so unsere GRÜNE Forderung, in abgespeckter Version, um Eingriffe in die Wohnbebauung zu verringern. Bisher hängt die Bundesregierung auch mit ihrem Ziel, 4.000 Brücken in zehn Jahren zu sanieren, hinterher und wird es auch nicht erreichen. Nordrhein-Westfalen geht das anders an, mit Rekordansätzen für Landesstraßen-Erhalt, dem 400-Brücken-Programm und erhöhten Mitteln für Kommunen zur Sanierung.
Hochwasserschutz
Der Schutz vor Hochwasser, das durch den Klimawandel immer häufiger auftritt, ist eine bedeutende Aufgabe. In dem beschlossenen Antrag von CDU und GRÜNEN zur Stärkung des vorsorgenden Hochwasserschutzes ist festgelegt, dass der bestehende 10-Punkte-Arbeitsplan “Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels” weiter umgesetzt werden soll. Ebenso sollen langfristige und auskömmliche Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und weiterentwickelt, genügend Flächen für den Hochwasserschutz bereitgestellt und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Ökologische Maßnahmen wie Renaturierung von Gewässerauen sollen an Bedeutung gewinnen.
