Bericht aus dem Plenum 20.-22.09.2023

In den letzten Tagen standen im Landtag wieder spannende Debatten, unter anderem zu folgenden Themen, an:

Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 / Kommunalfinanzen: Den Auftakt der Plenarsitzung am Mittwoch machte das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 (GFG 2024). Es regelt die Finanzzahlungen an die NRW-Kommunen. Die Finanzlage der Städte und Gemeinden ist extrem schwierig. Das GFG 2024 sieht ca. 15,34 Mrd. Euro als Finanzausgleich vor, damit die Gemeinden ihre Aufgaben finanzieren können. Nach wie vor will die NRW-Landesregierung eine Altschuldenlösung mit dem Bund erreichen. Zudem werden weitere Maßnahmen diskutiert, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu erhalten. Der Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Finanzierung von Krankenhäusern: Viele Krankenhäuser stehen derzeit vor existenziellen wirtschaftlichen Problemen, beispielsweise durch die zunehmende Ambulantisierung von Leistungen, Kostensteigerungen und Fachkräftemangel. Dazu wurde ein Antrag von CDU und GRÜNEN beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, zukünftig die Kostensteigerungen besser abzubilden. Außerdem soll eine auskömmliche Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen ab 2024 sichergestellt werden.

Kinderrechte: Der Landtag beschloss einen Antrag, um die Rechte von Kindern in NRW zu stärken. Dieser umfasst unter anderem ein Monitoring für Kinderrechte, die Prüfung einer „Awareness-Kampagne“ für Schulen und Kitas und die Förderung von Medienkompetenz.

Straßen.NRW: In meiner Rede ging es um einen Antrag zur personellen Stärkung von Straßen.NRW. Jedoch ist die Forderung der Opposition, mehr Stellen zu schaffen nicht zielführend. Stattdessen müssen die bereits vorhandenen Stellen besetzt werden, was durch den Fachkräftemangel erschwert wird. Außerdem soll sich Straßen.NRW dahingehend positionieren, die Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen, auch im Hinblick auf die Mobilitätswende, zeitnah zu verbessern.

Windenergie: Zur Beteiligung von Bürger*innen und Gemeinden an der Windenergienutzung in NRW wurde ein Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN zur Beratung an den Fachausschuss überwiesen. Bei neuen Windkraftanlagen sollen Bürger und Kommunen häufiger und besser finanziell profitieren als vorher. So wird die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen erhöht und die Erfolgschancen für Windenergieprojekte verbessert.