Erneute Offenlage der 3. LEP-Änderung – Raumordnung stärkt Radverkehr

Die NRW-Landesregierung mit Wirtschaftsministerin Mona Neubaur läutet nun die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung für die dritte Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) ein. Der LEP als Raumordnungsplan stellt die Weichen für die räumliche Entwicklung des Landes NRW und macht verbindliche Vorgaben insbesondere für die Regionalplanung und die kommunale Planung. Der erste Entwurf zur dritten Änderung aus letztem Herbst setzte schon einige wichtige neue Akzente. So wird der Grundsatz der flächensparenden Siedlungsentwicklung mit der Zielmarke von 5 ha wieder in den LEP aufgenommen. Zudem gibt es für die Siedlungsentwicklung im sogenannten Freiraum neue Regelungen, die einen guten Ausgleich zwischen Entwicklungspotenzialen und raumordnerischer Steuerung enthalten. Insgesamt bringt die schwarz-grüne Landesregierung mit dem LEP einen guten Ausgleich verschiedener Raumnutzungsinteressen auf den Weg.

Aus Verkehrssicht besonders wichtig: Der LEP wird zukünftig einen Grundsatz 8.1-13 enthalten, dass Regional- und Bauleitplanung die Trassen für Radschnellverbindungen des Landes gemäß Bedarfsplan und für das landesweite Radvorrangnetz von entgegenstehenden Nutzungen freihalten sollen. Damit wird der Aufbau eines durchgängigen Radverkehrsnetzes in NRW auch durch die Raumordnung unterstützt. In der überarbeiteten LEP-Version wurden noch Klarstellungen eingearbeitet, wie genau das erfolgen soll. Die Entwürfe für Radvorrangnetz und Radschnellverbindungs-Bedarfsplan, die dann einzuarbeiten sein werden, sollen in diesem Jahr vorgelegt werden.


Wichtig für den Radverkehr ist zudem eine ausdrückliche Klarstellung in den Erläuterungen, dass auch innerhalb bestimmter für den Naturschutz relevanter Gebiete weiterhin die Anlage von Radwegen möglich ist.