GRÜNE zur verweigerten Genehmigung der L16n und von Teilen des Gewerbegebietes Menden Süd: Bezirksregierung bremst die ganz große Koalition im Rat

Die Bezirksregierung Köln hat bei der Genehmigung des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Sankt Augustin zwei Projekte von der Genehmigung ausgenommen: Die Entwicklungsstufe 2b des Gewerbegebietes Menden Süd sowie die Ortsumgehung Meindorf (L16n). Bei der nicht genehmigten Gewerbegebietsfläche handelt es sich um ein größeres Areal im östlichen Teil von Menden Süd.

Dazu erklärt GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender Martin Metz:
Die GRÜNEN begrüßen die Entscheidung der Bezirksregierung ausdrücklich. Eine Erweiterung und Aufwertung von Menden-Süd in Maßen ist richtig. Aber ein überdimensionierter Gewerbepark wie er geplant war
wäre ökologisch höchst problematisch. Gleiches gilt für die unnötige Ortsumgehung Meindorf, die zudem nur mehr Verkehr anziehen und die Landschaft zerschneiden würde. Darauf hatten nicht nur die GRÜNEN, sondern auch viele engagierte Bürgerinnen und Bürger und die Fachleute des Rhein-Sieg-Kreises hingewiesen. Die Nicht-Genehmigung durch die Bezirksregierung ist nun eine Schlappe für die bei dem Thema vorhandene ganz große Koalition aus CDU, FDP und SPD. Diese ganz große Koalition hält weiter stur an einem großen Ausbau von Menden Süd fest. Auf Antrag der SPD und mit Zustimmung von CDU und FDP wurden die Planungen für das Gewerbegebiet bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sogar noch einmal erweitert. Diese zusätzliche Fläche ist jetzt vollständig nicht genehmigt worden. Echte Wirtschaftsförderung ist nicht das sture Streben nach großen Gewerbeparks und massivem Straßenbau. Echte Wirtschaftsförderung bedeutet Aufwertung und Pflege des Bestands an Gewerbegebieten und kontinuierliche Betreuung der Betriebe. Wir GRÜNE werden uns weiter dafür einsetzen und gegen Menden Süd und die L16n kämpfen.

Die GRÜNEN wollen in einer Anfrage an die Stadtverwaltung nun wissen, was detaillierten die Gründe für die Entscheidung der Bezirksregierung sind. Zudem soll die Stadtverwaltung darlegen, welche Konsequenzen sich für die Planungen in diesem Bereich ergeben.