Bericht aus dem Plenum 25.11.-28.11.2025 

Haushalt 2026 

Im Mittelpunkt der Plenarwoche stand die zweite Lesung des Haushalts 2026 und die Beratung der Einzelpläne der Ministerien. Aufgrund besserer Steuerprognosen und dem neuen Infrastrukturplan auf Basis des Sondervermögens des Bundes, hat das Land mehr finanziellen Spielraum. Insgesamt sind Ausgaben in Höhe von 112,3 Mrd. Euro geplant. Der Schwerpunkt liegt auf Kindern und Bildung, gesellschaftlichem Zusammenhalt, Innovationen, Klimaschutz und Sicherheit. 

Mithilfe der zusätzlichen Mittel sollen die Startchancen-Schulen in sozialen Brennpunkten gestärkt und mehr Geld für Kita-Helfer*innen bereitgestellt werden. Außerdem werden die zunächst geplanten Kürzungen im Kulturhaushalt vollständig zurückgenommen. 

Für den Bereich Verkehr erklärte ich in meiner Haushaltsrede, dass die schwarz-grüne Landesregierung anpackt für bessere Mobilität in NRW. Beim Einsatz des Sondervermögens steht der Erhalt des bestehenden Straßennetzes im Vordergrund und der Radwege-Bau. Bus und Bahn stärken wir über Schnellbusse, weitere Ausbauplanungen sowie das DeutschlandTicket. 

Der Haushaltsentwurf wurde zurück an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und soll im Dezember in dritter Lesung im Plenum verabschiedet werden. 

Ehrenamt 

Zu Beginn der Plenartage wurde ein Antrag von CDU und GRÜNEN zur Unterstützung ehrenamtlicher Vereine und Veranstaltungen beschlossen. Vereine und gemeinnützige Organisationen tragen durch ihr ehrenamtliches Engagement zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und kultureller Vielfalt bei. Deshalb sollen die Förderrichtlinien “Starke Heimat Nordrhein-Westfalen” fortgesetzt werden. Sie sollen künftig auch für energetische Sanierungen von Vereinsheimen in Anspruch genommen werden können. Ebenso soll die Entlastung bei GEMA-Lizenzgebühren für Musik bei ehrenamtlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen geprüft werden. 

Änderung des Polizeigesetzes 

Wir stärken den Schutz von Frauen vor Gewalt. Ermöglicht wird das durch elektronische Fußfesseln auch für Täter, die nicht mit dem Gewaltopfer in einem Haushalt leben, die Einführung eines freiwilligen Trackers für Opfer und längere Ingewahrsamnahme des Angreifers. Die entsprechende Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Plenum verbabschiedet. Die Änderung umfasst auch die Anpassung an ein Urteil des Verfassungsgerichts, unter anderem bei den Anforderungen an Observationen und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Die Formulierung des Kernbereichsschutzes und die Definition der Straftaten wurde an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.   

Landesbeamtengesetz  

Des Weiteren wurde ein Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung verabschiedet. Nun soll im Landesbeamtengesetz eine gesetzliche Grundlage für weitere Auswahlverfahren bei der Einstellung und Beförderung von Mitarbeitenden in der Landesverwaltung geschaffen werden. Außerdem werden Stichtagsregelungen angepasst, um große Unterschiede bei den zeitlichen Voraussetzungen für das berufliche Fortkommen nach alter und neuer Rechtslage zu vermeiden. Damit wird die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt und die Gesetzeslage an die Verwaltungspraxis angepasst.