Bericht aus dem Plenum 06.-08.05.2026

Öffentlicher Personennahverkehr 

Die Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) wurde im Plenum beschlossen. Zentral bei der Reform des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist die Gründung einer landesweiten Organisation “Schiene.NRW”, die die bisherigen drei Zweckverbände ablösen soll. Es soll eine klare dreiteilige Aufgabenverteilung (landesweit, regional, lokal) geben. Durch die Einsparung finanzieller Mittel, die einheitliche Organisation und dem Abbau von Doppelstrukturen wird mehr Effizienz erreicht. Unterschiedliche S-Bahn-Takte, an Verbundgrenzen endende Linien, unterschiedliche Bahnsteighöhen usw. sollen so nach und nach abgebaut werden. 

Ebenso werden Finanzierungsregelungen und Regelungen zum Deutschlandticket angepasst. 

Sondervermögen Infrastruktur 

Im Plenum wurde auch über die Änderung des NRW-Infrastrukturgesetzes debattiert. Diese sieht vor, dass die Investitionsmittel des Nordrhein-Westfalen-Plans zur Erbringung kommunaler Eigenanteile in Förderprogrammen des Landes eingesetzt werden kann. Künftig sollen Kommunen die Mittel aus Landesförderung und die Bundesmittel kombiniert nutzen können. Insgesamt wird die Nutzung von Fördermitteln für Kommunen erleichtert. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den Haushalts- und Kommunalausschuss überwiesen.  

Tariftreue bei öffentlichen Vergaben 

Das derzeitige Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) wird den politischen Zielen, Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch unterdurchschnittliche Löhne und angemessene Bezahlung von Beschäftigten bei öffentlichen Vergaben, nicht ausreichend gerecht. Mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG) setzt sich die Landesregierung für faire Löhne und starke Tarifbindung ein. Das Gesetz soll für Branchen gelten, die vergaberelevant sind und in denen Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Beschäftigten, die untertariflich bezahlt werden, vorkommen. Betroffen sind beispielsweise das Bau- und Gastgewerbe sowie Gebäudereinigung. In diesen Branchen sollen öffentliche Aufträge des Landes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens einschlägige Tarifentgelte zahlen. Damit werden sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen vor einem unfairen Unterbietungswettbewerb geschützt. Zur weiteren Beratung wurde der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dabei ist sicher auch zu diskutieren, ob sich Kommunen diesen Vorgaben einfacher freiwillig anschließen können. 

Naturschutz 

Im Februar 2026 hat die Landesregierung ein zweites Beschleunigungs- und Entlastungspaket in den Bereichen Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und Bürokratieabbau vorgelegt. Um einen Teil der Maßnahmen umzusetzen, ist die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes erforderlich. Unter anderem soll die nachrichtliche Übernahme sonstiger Schutzmaßnahmen im Plangebiet in den Landschaftsplan vereinfacht und die Informationsfunktion der Landschaftspläne für Planungen und Verwaltungsverfahren gestärkt werden. Außerdem soll sowohl bei der Bürgerbeteiligung als auch bei der Beteiligung von Trägern eine Online-Beteiligung ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume überwiesen. 

Klimaanpassung 

Seit Juli 2021 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Klimaanpassungsgesetz (KlAnG NRW). Im Juli 2024 trat wiederum das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KANG) in Kraft, das weitergehende Regelungen enthält. In einer Plenardebatte ging es deshalb um die Änderung des NRW-Klimaanpassungsgesetzes, um den neuen Anforderungen Rechnung zu tragen. Künftig sollen Kommunen verpflichtet sein, eigene Klimaanpassungskonzepte zu entwickeln. Ziel dieser Konzepte ist es, lokale Klimarisiken wie Hitze oder Starkregen systematisch zu erfassen und gezielte Maßnahmen zu ihrer Abmilderung zu entwickeln. Sie sollen dann bei der kommunalen Planung und bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Im Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume wird der Gesetzentwurf nun weiter beraten. 

Kommunalfinanzen 

Eine aktuelle Stunde befasste sich mit der Finanzlage der Kommunen. Darin ging es insbesondere um das kommunale Haushaltsdefizit in NRW von 9,3 Mrd. Euro und die Auswirkungen auf die Kommunen. Zwar steigen die Einnahmen weiter, doch die Ausgaben steigen ebenso. Grund dafür seien die Inflation, ein starker Personalzuwachs in den Kommunen und Sozialkosten. In der Debatte wurde über mögliche Gegenmaßnahmen gesprochen. NRW liefert hier, zum Beispiel mit dem NRW-Plan und der Altschuldenübernahme. Gleichzeitig muss der Bund, der für viele kommunale Ausgaben verantwortlich ist, endlich Lösungen aufzeigen.