Bericht aus dem Plenum 14.-15.10.2026 

Tariftreue bei öffentlichen Vergaben 

In zweiter Lesung wurde das Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG) beschlossen. Das derzeitige Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) wird den politischen Zielen, Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch unterdurchschnittliche Löhne und angemessene Bezahlung von Beschäftigten bei öffentlichen Vergaben, nicht ausreichend gerecht. Mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG) setzt sich das Land für faire Löhne und starke Tarifbindung ein. Das Gesetz soll für Branchen gelten, die vergaberelevant sind und in denen Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Beschäftigten, die untertariflich bezahlt werden, vorkommen. Betroffen sind beispielsweise das Bau- und Gastgewerbe sowie Gebäudereinigung. In diesen Branchen sollen öffentliche Aufträge des Landes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens nach Tarif bezahlen. Damit werden sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen vor einem unfairen Unterbietungswettbewerb geschützt. 

Die Kommunen werden derzeit noch nicht einbezogen, weil das politisch nicht durchsetzbar war. 

Kommunen stärken  

Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen in Deutschland und Nordrhein-Westfalen ist eingeschränkt. 2025 betrug das Defizit in den kommunalen Kernhaushalten in NRW 9,3 Mrd. Euro. Grund dafür sind die Folgen der Inflation, fehlendes Wirtschaftswachstum und dadurch ausbleibende Gewerbesteuereinnahmen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben deutlich stärker als die Einnahmen. 

Im Plenum haben die Fraktionen der CDU und GRÜNEN einen Antrag zur Stärkung von Kommunen eingebracht. Dabei wird hervorgehoben, dass das Land schon viel zur Stärkung der Kommunen unternommen hat. Der Antrag sieht vor, sich gegenüber dem Bund für eine Entlastung der Kommunen bei der Erfüllung bundesgesetzlich vorgegebener Aufgaben, wie der Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe, einzusetzen. Außerdem soll die Altschuldenhilfe umgesetzt und verstetigt werden. Der Antrag wurde beschlossen. 

Internationale Gesundheitsfachkräfte 

  Ein weiterer Antrag von CDU und GRÜNEN, der internationale Ärzt*innen und Pfleger*innen schneller in die Versorgung bringen soll, wurde beschlossen. Sowohl in ländlichen Regionen als auch in zahlreichen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen erhebliche Fachkräfteengpässe. Internationale Gesundheitsfachkräfte sind deshalb notwendig für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag sieht vor, die Anerkennungsverfahren schneller, transparenter und digitaler zu machen. Ebenso sollen Möglichkeiten für Hospitations- und Praxiseinstiegsmodelle für internationale Ärzt*innen geprüft werden. 

Änderung des Rettungsgesetzes 

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Das derzeitige Festbetrags- bzw. Gebührenmodell zur Finanzierung des Rettungsdienstes soll durch das Verhandlungsmodell ersetzt werden. Der Leistungsumfang, die Qualität und die Kosten sollen gemeinsam zwischen den Kommunen und den Krankenkassen vereinbart werden. Im Streitfall entscheidet eine Schiedsstelle. Dadurch sollen Konflikte reduziert und mehr Transparenz geschaffen werden. Außerdem wird das System stärker an Versorgungszielen und Effizienz ausgerichtet. 

Gaststätten 

Der Entwurf für das Gaststättengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (GastG NRW) sieht vor, das Bundesgaststättengesetz zu ersetzen. Bisher gibt es eine Erlaubnispflicht, die durch ein Anzeigeverfahren ausgetauscht werden soll. So kann der Betrieb unmittelbar nach der Gewerbeanzeige aufgenommen werden. Auch ein beabsichtigter Alkoholausschank soll direkt geprüft werden. Ziel ist es, Bürokratie und Kosten einzusparen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.