Bisher gibt es gerade auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen häufig noch Poller, Umlaufsperren etc., die manchmal einfach grau sind, und daher bei Dunkelheit schlecht zu erkennen. Erkennen Radfahrende das Hindernis nicht oder zu spät, besteht die Gefahr von Stürzen, die starke Verletzungen bis hin zum Tod zur Folge haben können. Würde man mitten auf einer KFZ-Fahrbahn graue Pfosten zulassen? Oder es gibt Umlaufsperren, durch die man mit einem Lastenrad oder mit Fahrradanhänger gar nicht durchkommt.
Das ist ein großes Problem für Radfahrende und beeinträchtigt ganz speziell Familien und mobilitätseingeschränkte Personen.
In einem Erlass vom 17.01.2024 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr mit dem GRÜNEN NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer die Nutzung von Sperrpfosten, Umlaufsperren (Sperrgeländer) und Schranken in Bereichen des fließenden Verkehrs in NRW spezifiziert. Dazu wurde auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Übergeordneter Ansatz des Erlasses: Auch der Radverkehr ist fließender Verkehr! Wo er unterwegs ist, müssen Verkehrseinrichtungen oder Hindernisse gut erkennbar sein und verkehrlich Sinn ergeben.
Poller z.B. sind sog. „Verkehrseinrichtungen“ (§ 43 StVO), die wie Verkehrszeichen zu behandeln sind. Sie dürfen also nicht ohne Weiteres aufgestellt werden, sondern müssen gut begründet sein.
Werden entsprechende Anlagen errichtet, so müssen Poller etc. gut erkennbar sein. Dafür gibt es einen Standard, nämlich die rot-weiße reflektierende Lackierung.
Mit dem nun veröffentlichten Erlass ist für alle Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperrgeländer, Schranken, Drängelgitter oder ähnlichen Einrichtungen, welche sich regulierend auf den Verkehr auswirken, wie folgt zu verfahren:
- Für neue Poller, Umlaufsperren usw. gilt: Sie sind nur dort aufzustellen, wo sie wirklich notwendig sind und mildere Mittel wie Beschilderung nicht ausreichen. Stellt man sie auf, müssen sie behördlich angeordnet werden und rot-weiß gestreift, reflektierend und mit Lastenrädern befahrbar sein.
- Für bestehende Poller, Umlaufsperren usw. gilt: Alles was als Verkehrseinrichtung/Hindernis auf Radrouten steht und nicht rot-weiß gestreift ist, muss schnellstmöglich beseitigt werden. Bei allen anderen bestehenden Verkehrseinrichtungen ist schrittweise zu überprüfen, ob sie noch erforderlich sind. Sind Poller weiterhin notwendig, müssen auch sie immer rot-weiß gestreift, reflektierend, mit Lastenrädern/Anhängern befahrbar sein und (falls noch nicht erfolgt) nachträglich angeordnet werden.
Es gibt auch ein paar Ausnahmen, so z.B. Poller, die einen Bürgersteig abgrenzen, oder land- und forstwirtschaftliche Wege. Details stehen in dem Erlass.
Wer muss nun was tun?
Die Entfernung bestehender nicht rot-weißer Poller etc. dürfte Aufgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers sein. Das sind bei Gemeindestraßen die jeweiligen Kommunen, bei Kreisstraßen der Kreis oder die kreisfreie Stadt, bei Landes- und Bundesstraßen ist es außerorts immer Straßen.NRW, innerorts muss man die Straßenbaulast für die Verkehrsanlage kennen, in der Regel dürfte hier jedoch die Kommune zuständig sein.
Die Prüfung bestehender rot-weißer Poller etc. und evtl. (nachträgliche) Anordnung ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Das ist in kleinen kreisangehörigen Kommunen der Kreis, ansonsten die kreisangehörige oder kreisfreie Stadt mit eigener Straßenverkehrsbehörde. Will sie Poller entfernen lassen oder (nachträglich) anordnen, muss sie Polizei und Straßenbaulastträger vorab anhören
Alles in allem ist der Erlass gut und ein richtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit für Radfahrende.
Für die lokalen Gremien gibt es hier: