Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ (PUA III) hat in seiner heutigen Sitzung zwei weitere Zeugen vernommen: eine Bauingenieurin und einen Straßenplaner, die beide früher bei Straßen.NRW beschäftigt waren und heute beim Fernstraßen-Bundesamt bzw. der Autobahn GmbH des Bundes tätig sind. Dazu erklären die Sprecher der Landtagsfraktionen von Grünen und CDUim PUA III, Martin Metz und Dr. Jörg Geerlings:
„Die heute vernommene Zeugin und das von der Autobahn GmbH gelieferte Protokoll vom September 2021 zeigen: Beginnend 2010, also schon unter SPD-Verkehrsministern, gab es auf Arbeitsebene von Straßen.NRW offenbar unrichtige Einträge und Kommunikationsmängel bezüglich der Rahmedetalbrücke. Mit dem Versuch, aus diesen komplexen Vorgängen über viele Jahre eine politische Verantwortung der Regierungsverantwortlichen seit 2017 zu konstruieren, ignoriert die SPD alle Fakten. Der tatsächliche Zustand der Brücke war der Leitung von Straßen.NRW und Autobahn GmbH nicht bekannt – mitnichten war er dann auf Ministerebene bekannt.
So war man bei Straßen.NRW aufgrund einer 2014 durchgeführten statischen Untersuchung und Ablastung der Brücke davon ausgegangen, dass diese bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus nutzbar sein würde. Doch in 2013 erfolgte lediglich eine statische Untersuchung, aber keine Nachrechnung gemäß Richtlinie, Maßnahmen zur Entlastung wurden 2014 nicht richtig umgesetzt. Offenbar gab es auf Arbeitsebene unterschiedliche Informationen darüber, wie sanierungsbedürftig die Brücke war. Die Brückenprüfungen in 2017 und 2020 kamen jeweils zu dem Ergebnis, dass die Standfestigkeit gegeben sei. In Listen zur Restnutzungsdauer der Brücke war das Jahr 2025 angegeben. Als Ausführungszeitraum für den Ersatzneubau war noch im September 2021 etwa das Jahr 2030 vorgesehen.
Anlässlich von Besprechungen der Autobahn GmbH des Bundes zur Erstellung des Ersatzneubaus der Rahmedetalbrücke wurde im September 2021 auf Empfehlung der heute vernommenen Zeugin beschlossen, weitergehende Untersuchungen zur detaillierten Berechnung der Restnutzungszeit vorzunehmen.
Die Zeugin hat geschildert, dass es die Erwartungshaltung innerhalb der Autobahn GmbH des Bundes gab, die Brücke noch möglichst lange zu nutzen. Es ist auch ihrer Gewissenhaftigkeit zu verdanken, dass sie die Brücke prüfte, weitere Untersuchungen veranlasste und dadurch die schwerwiegenden Schäden ans Licht kamen.
Auch der weitere vernommene Zeuge hat bestätigt, dass es vor der Durchführung der ergänzenden Untersuchungen keinerlei Hinweise auf einen besonders kritischen Zustand der Rahmedetalbrücke gegeben hatte. Eine Aufklärung der entscheidenden Vorgänge vor 2017 wird bedauerlicherweise durch den von der SPD beschränkten Untersuchungszeitraum verhindert.“