Altschuldenlösung
Erstmals wurde der Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung von Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Plenum diskutiert. Das Altschuldenentlastungsgesetz soll den Grundstein zur Übernahme kommunaler Kassenkredite legen. Ab dem Haushaltsjahr 2025 sollen jährlich 250 Millionen Euro vom Land zur Verfügung gestellt werden, um die Schuldenübernahme für Jahrzehnte zu finanzieren. Das ist dringend erforderlich, damit unsere Kommunen weiter in Infrastruktur, Bildung und Betreuung sowie Klimaschutz investieren können. Dennoch ist es wichtig, dass der Bund seinen Teil der Verantwortung trägt und die verbleibenden Liquiditätskredite übernimmt. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den Ausschuss für Heimat und Kommunales überwiesen.
Änderung des Kommunalrechts
Außerdem wurde über einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Hinblick auf die Kommunalwahl debattiert. Betroffen sind insbesondere die Gemeindeordnung und die Kreisordnung. Insgesamt sollen die Änderungen die Funktionsfähigkeit der Räte stärken.
Auch dieser Entwurf wird im Ausschuss für Heimat und Kommunales weiter beraten.
Modernisierung des öffentlichen Dienstes
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den öffentlichen Dienst in NRW zu modernisieren, um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und sowohl Fachkräfte als auch Nachwuchs zu gewinnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Plenum beschlossen. Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel die Öffnung des Zugangs zu den Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und für anders erworbene Bildungsabschlüsse, die Möglichkeit zur Verkürzung der Probezeit bei überdurchschnittlichen Prüfungsleistungen und die Vereinfachung des Laufbahnwechsels.
Geschlechtergerechte Medizin
Frauen sind in medizinischen Studien unterrepräsentiert und Krankheiten, die überwiegend bei Frauen auftreten sind häufig weniger erforscht. Ein geschlechtergerechtes Gesundheitswesen ist von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheitsversorgung für alle Mädchen und Frauen – unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status, ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder ihrer Behinderung – gerechter und inklusiver zu gestalten. CDU und GRÜNE haben deshalb einen Antrag gestellt, der unter anderem vorsieht, das Thema “Geschlechtersensible Gesundheitsversorgung” in einer Landesgesundheitskonferenz mit allen beteiligten Akteur*innen zu bearbeiten und Förderprogramme im Gesundheitswesen und der Forschung auf ihre Geschlechtersensibilität zu überprüfen. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Mobilität
Die SPD stellte einen banalen allgemeinen Antrag zur Sicherstellung von Mobilität. Entscheidend ist, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Aber konkrete Ziele der Mobilitätswende oder ökologische und ökonomische Dimensionen von Mobilität sind in dem Antrag nicht zu finden.
Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den öffentlichen Verkehr, den Schienenverkehr und den Radverkehr als Basis einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Mobilität zu stärken. Das machen wir unter anderem mit dem 400-Brücken-Sanierungsprogramm, der Ausweitung von Schnellbussen im Land und dem Ausbau der 1.000 Meter Radwege. Über den Antrag wird nun im Verkehrsausschuss beraten.